Ablauf und Kosten
Der Ablauf einer Psychotherapie
Eine Information für Eltern und Erziehungsberechtigte
Seit Inkrafttreten des Psychotherapeutengesetzes im Jahre 1999 gibt es ein sogenanntes Erstzugangsrecht zu nichtärztlichen PsychotherapeutInnen, d.h. Sie können mit der Krankenkassen-Chipkarte ihres Kindes direkt zu einer (einem) Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin (Therapeuten) gehen.
Jugendliche ab dem 15. Lebensjahr können eigenständig eine Praxis aufsuchen.
Das Erstgespräch
In einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, Ihre Problematik ausführlich zu schildern und mich kennenzulernen. Anschließend können Sie sich entscheiden, ob Sie in meiner Praxis eine Therapie beginnen möchten. In den nächsten fünf sog. „probatorischen“ Sitzungen findet eine ausführliche Diagnostik statt, ein gemeinsames Verständnis der Probleme und ihrer Ursachen wird erarbeitet und Ziele sowie ein Behandlungsplan werden festgelegt. Anschließend finden entweder 25 Sitzungen einer sogenannten Kurzzeittherapie oder 45 Sitzungen einer Langzeittherapie statt. Die Behandlung besteht in der Regel in einem wöchentlichen Behandlungstermin a`50 Minuten. Abweichungen von diesem Rhythmus können in Abhängigkeit vom Prozessverlauf vereinbart werden.
Der Konsiliarbericht
Für den Antrag auf Kostenübernahme einer Psychotherapie bei einer nichtärztlichen Psychotherapeutin benötigen Sie einen Konsiliarbericht von Ihrem Kinderarzt, Hausarzt oder einem Facharzt, bei dem ihr Kind in Behandlung ist. Mit diesem Konsiliarbericht soll von ärztlicher Seite bescheinigt werden, dass keine körperliche Erkrankung vorliegt, die gegen eine Psychotherapie spricht.
Die Schweigepflicht
Sowohl die diagnostische Untersuchung als auch die psychotherapeutische Behandlung beruhen auf einem Vertrauensverhältnis. Die Schweigepflicht trägt zu einem „sicheren Raum“ bei und ermöglicht Vertrauen und Offenheit. Nur in Absprache mit Ihnen und Ihrer schriftlichen Entbindung von der Schweigepflicht darf mit jemand anderem (z.B. Erzieherin oder Lehrerin) über Ihr Kind gesprochen werden.
Die Kostenübernahme und Heilerlaubnis
Die Kosten einer ambulanten Kinder – und Jugendlichenpsychotherapie werden bei entsprechender Indikation übernommen, von:
den gesetzlichen Krankenkassen
Wenn Sie sich gemeinsam mit Ihrem Kind sicher geworden sind, dass Sie eine Therapie beginnen wollen, stellen Sie den Antrag auf Kostenübernahme einer Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse. Sie bekommen das dafür erforderliche Formular von Ihrer Therapeutin.
den privaten Krankenversicherungen
Die meisten Privatversicherungen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie, wenn die Behandlung durch approbierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten durchgeführt wird. Bitte nehmen Sie Kontakt zu ihrer Krankenversicherung auf und informieren Sie sich, in welchem Umfang die Kosten übernommen werden.
den Beihilfestellen
Von der Beihilfe werden Therapiekosten grundsätzlich erstattet. Hierfür muss innerhalb der ersten fünf Sitzungen ein Kostenübernahmeantrag gestellt werden. Die benötigten Formulare erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Beihilfestelle.
von Selbstzahlern
Wenn Sie die Behandlungskosten für eine Psychotherapie selbst übernehmen, errechnen sich die Kosten nach der aktuell geltenden Gebührenordnung für Kinder – und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP).
im Kostenerstattungsverfahren
Falls Sie bei anderen Psychotherapeuten längere Wartezeiten haben und es aber für Sie zum jetzigen Zeitpunkt wichtig ist, eine psychotherapeutische Behandlung zu beginnen, können Sie eine Kostenerstattung für Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse beantragen.
Da ich approbierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin mit Arztregister-Eintrag bei der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe bin, werden die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung von den gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen übernommen.